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Jährliches Dokument nach § 10 WpPG

Geschäftsjahr 2007

Nach § 10 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, mindestens einmal jährlich bestimmte kapitalmarktrelevante Informationen, die sie in den vorausgegangenen zwölf Monaten veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt haben, in einem Dokument zusammenfassen und dem Publikum zugänglich zu machen (sog. Jährliches Dokument).

Im Geschäftsjahr 2007 hat die SAP AG die nachfolgend aufgelisteten Informationen veröffentlicht: * Sollten die angegebenen Links nicht zur Verfügung stehen, so können die entsprechenden Unterlagen auch von der SAP AG, Investor Relations (E-Mail: investor@sap.com) kostenlos angefordert werden.

Hinweis: Dieses Jährliche Dokument beinhaltet Veröffentlichungen, deren Informationen mittlerweile veraltet sein können.


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